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UNSERE DIENSTLEISTUNGEN · Österreich

Apostille

Bei österreichischen Dokumenten zur Verwendung im Ausland bestimmt die ausstellende Stelle das Apostillenverfahren. Wir prüfen Ihr Dokument und die Vorgaben des Empfängers, ermitteln die zuständige Beglaubigungsstelle und koordinieren etwaige vorherige notarielle Beglaubigungen. Vor Beginn erhalten Sie Angaben zu Schritten, voraussichtlichem Zeitrahmen und Gesamtkosten. Apostillen werden je nach Herkunft des Dokuments von unterschiedlichen Stellen ausgestellt. Verwaltungs- und Personenstandsdokumente folgen einem anderen Weg als Gerichts- und Notariatsunterlagen. Wir klären das passende Verfahren von Anfang an und koordinieren die vom Empfänger benötigte Beglaubigung.

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Was wir gemeinsam prüfen

  • Dokumentenart und Verwendungszweck
  • Anforderungen des Empfängers und benötigtes Format
  • Vorhandenes Original und Abgabefrist
SORGFALT IM DETAIL. VERLÄSSLICHE KOORDINATION.

Online-Beurkundung für geeignete Dokumente

Geeignete notarielle Handlungen und Unterschriftsbeglaubigungen können über ein sicheres Videoverfahren organisiert werden. Wir bestätigen die für den Verwendungszweck benötigte Dokumentenform, Identitätsprüfung und Unterzeichnung und koordinieren anschließend die Apostille als gesonderten Beglaubigungsschritt.

Prüfung der Anforderungen

Wir prüfen Dokumentenart, Zielland und die Vorgaben des Empfängers und erläutern gegebenenfalls erforderliche vorherige Beglaubigungen oder Übersetzungen.

Klare Verfahren und Gebühren

Wir erläutern Leistungsumfang, Schritte und Gesamtgebühren einschließlich Mehrwertsteuer, bevor wir die Durchführung vereinbaren.

Erhalten Sie Ihr beglaubigtes Dokument

Sie erhalten Ihr beglaubigtes Dokument in der elektronischen oder Papierform, die dem Verfahren und den Anforderungen des Empfängers entspricht.

Wann benötigen Sie eine Apostille oder Beglaubigung?

Studium und Qualifikationen

Bei der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Notenübersicht bei einer Hochschule oder Berufsorganisation im Ausland.

Beruf und Umzug

Wenn ein Arbeitgeber oder eine Zulassungsstelle ein beglaubigtes amtliches Dokument verlangt.

Ehe- und Familienangelegenheiten

Geburts-, Heirats- und Personenstandsurkunden sowie Einverständniserklärungen eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters für Auslandsreisen eines Kindes, je nach Zielland und Vorgaben des Empfängers.

Vollmachten und Immobilien

Bei der Bevollmächtigung einer Person für einen Kauf, Verkauf oder eine andere Transaktion gemäß den Vorgaben des Empfängers.

Banken und Identitätsprüfung

Wenn eine Bank eine beglaubigte Pass- oder Ausweiskopie und gegebenenfalls eine Apostille verlangt.

Unternehmen und internationale Geschäfte

Bei der Vorlage von Registerauszügen, Unternehmensunterlagen oder Vertretungsnachweisen bei einem Empfänger im Ausland.

Die Anforderungen richten sich nach Dokument, Zielland und Empfänger.

IHR DOKUMENT VERSTEHEN

Die passende Stelle für Ihr Dokument

Bei österreichischen Dokumenten zur Verwendung im Ausland bestimmt die ausstellende Stelle das Apostillenverfahren. Wir prüfen Ihr Dokument und die Vorgaben des Empfängers, ermitteln die zuständige Beglaubigungsstelle und koordinieren etwaige vorherige notarielle Beglaubigungen. Vor Beginn erhalten Sie Angaben zu Schritten, voraussichtlichem Zeitrahmen und Gesamtkosten.

Apostillen werden je nach Herkunft des Dokuments von unterschiedlichen Stellen ausgestellt. Verwaltungs- und Personenstandsdokumente folgen einem anderen Weg als Gerichts- und Notariatsunterlagen. Wir klären das passende Verfahren von Anfang an und koordinieren die vom Empfänger benötigte Beglaubigung.

Zuständigkeit nach Aussteller

Bundes-, Gerichts- und Landesbehörden haben unterschiedliche Zuständigkeiten für Apostillen.

Sichere Videoverfahren für geeignete Handlungen

Das Notariatsrecht sieht Videoverfahren für geeignete notarielle Handlungen und Unterschriftsbeglaubigungen vor.

Getrennte Beglaubigungsschritte

Die zugrunde liegende notarielle Handlung und die behördliche Apostille werden als getrennte Formalitäten koordiniert.

Beglaubigung und Apostille erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Apostille

Eine Bescheinigung zu Herkunft, Unterschrift, Eigenschaft des Unterzeichners und Siegel des Dokuments.

Beglaubigte Kopie

Bestätigung, dass eine Dokumentenkopie mit dem Original übereinstimmt.

Unterschriftsbeglaubigung

Beglaubigung einer Unterschrift nach dem anwendbaren Verfahren.

Apostille für eine Passkopie

Eine Apostille zusätzlich zur beglaubigten Passkopie.

Beglaubigung einer Passkopie

Bestätigung, dass eine Passkopie mit dem Original übereinstimmt.

Apostille für eine Vollmacht

Eine Apostille für eine entsprechend beglaubigte Vollmacht.

Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vollmacht

Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers.

Apostilled · Österreich

Kontaktieren Sie uns. Wir koordinieren Ihr Dokumentenverfahren.

Teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie beglaubigen lassen möchten oder welche Dokumentendienstleistung Sie benötigen. Wir antworten zeitnah mit einem klaren Ablauf und dem Gesamtpreis einschließlich aller Gebühren und der Mehrwertsteuer.

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UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Dokumente für die Apostille

Wir koordinieren Apostillen für diese Dokumente entsprechend ihrem Format und den Vorgaben des Empfängers. Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit, damit wir das passende Verfahren erläutern können.

Apostille

Koordination von Apostillen für Dokumente zur Verwendung außerhalb des Ausstellungslandes, je nach Dokumentenart und Zielland.

Personenstandsdokumente

Geburts-, Heirats- und weitere Personenstandsdokumente, deren Verfahren sich nach der ausstellenden österreichischen Behörde richtet.

Bildungsnachweise

Qualifikations- und Studiennachweise, bei denen die ausstellende Unterschrift und die erforderliche vorherige Beglaubigung geprüft werden.

Unternehmensdokumente

Unternehmensregisterauszüge und gerichtliche Dokumente, für die das Verfahren beim zuständigen österreichischen Gericht bestimmt wird.

Vollmachten

Vollmachten und Unterschriftsbeglaubigungen, bei denen sichere Videoverfahren für geeignete notarielle Handlungen geprüft werden.

Beglaubigte Kopien

Notariell beglaubigte Kopien, bei denen die anschließend zuständige österreichische Apostillenstelle ermittelt wird.

Weitere Dokumente aus Österreich

Weitere österreichische Verwaltungs- und öffentliche Urkunden, die an die zuständige Bundes-, Gerichts- oder Landesstelle geleitet werden.

EINZELHEITEN VON ANFANG AN ERKLÄRT

Ihre Anfrage und ihre Anforderungen. Vor Beginn erläutert.

Nach Prüfung Ihres Dokuments und seines Verwendungszwecks erläutern wir die erforderlichen Schritte, den Leistungsumfang und den voraussichtlichen Zeitrahmen. Sie erhalten ein Gesamtangebot einschließlich Gebühren und Mehrwertsteuer. Jede zusätzliche Leistung wird vor ihrer Durchführung mit Ihnen besprochen und vereinbart.

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Kontaktieren Sie uns. Wir koordinieren Ihr Dokumentenverfahren.

Teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie beglaubigen lassen möchten oder welche Dokumentendienstleistung Sie benötigen. Wir antworten zeitnah mit einem klaren Ablauf und dem Gesamtpreis einschließlich aller Gebühren und der Mehrwertsteuer.

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KLARE AUSKÜNFTE

Antworten auf Ihre Fragen.

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Kann die notarielle Beglaubigung per Video erfolgen?

Geeignete notarielle Handlungen und Unterschriftsbeglaubigungen können über ein sicheres Videoverfahren organisiert werden. Wir bestätigen die für den Verwendungszweck benötigte Dokumentenform, Identitätsprüfung und Unterzeichnung und koordinieren anschließend die Apostille als gesonderten Beglaubigungsschritt.

Wer stellt die Apostille aus?

Apostillen werden je nach Herkunft des Dokuments von unterschiedlichen Stellen ausgestellt. Verwaltungs- und Personenstandsdokumente folgen einem anderen Weg als Gerichts- und Notariatsunterlagen. Wir klären das passende Verfahren von Anfang an und koordinieren die vom Empfänger benötigte Beglaubigung.

Hängt das Verfahren von der Dokumentart und der ausstellenden Behörde ab?

Apostillen werden je nach Herkunft des Dokuments von unterschiedlichen Stellen ausgestellt. Verwaltungs- und Personenstandsdokumente folgen einem anderen Weg als Gerichts- und Notariatsunterlagen. Wir klären das passende Verfahren von Anfang an und koordinieren die vom Empfänger benötigte Beglaubigung.

Kann eine Vollmacht für die Verwendung im Ausland vorbereitet werden?

Vollmachten und Unterschriftsbeglaubigungen, bei denen sichere Videoverfahren für geeignete notarielle Handlungen geprüft werden.

Welche Unternehmensdokumente können beglaubigt werden?

Unternehmensregisterauszüge und gerichtliche Dokumente, für die das Verfahren beim zuständigen österreichischen Gericht bestimmt wird.

Wie erfahre ich die Gesamtkosten?

Nach Prüfung Ihres Dokuments und seines Verwendungszwecks erläutern wir die erforderlichen Schritte, den Leistungsumfang und den voraussichtlichen Zeitrahmen. Sie erhalten ein Gesamtangebot einschließlich Gebühren und Mehrwertsteuer. Jede zusätzliche Leistung wird vor ihrer Durchführung mit Ihnen besprochen und vereinbart.

Welche persönlichen Dokumente können beglaubigt werden?

Geburts-, Heirats- und weitere Personenstandsdokumente, deren Verfahren sich nach der ausstellenden österreichischen Behörde richtet.

Wie werden Bildungs- und Abschlussnachweise bearbeitet?

Qualifikations- und Studiennachweise, bei denen die ausstellende Unterschrift und die erforderliche vorherige Beglaubigung geprüft werden.

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